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für Nordthüringen
Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) für
Nordthüringen
beraten Sie gern
03605/544235
eaa-nordthueringen@int-bsw.de
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Ausgleichsabgaben Rechner
Anzahl der insgesamt in Ihrem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter/innen
Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter/innen in Ihrem Unternehmen
Sie sind öffentlicher Arbeitgeber des Bundes gemäß § 159 Abs. 1 SGB IX
Ja
Nein
Ihre zu zahlende Schwerbehindertenausgleichsabgabe pro Monat
Ihre zu zahlende Schwerbehindertenausgleichsabgabe pro Jahr
Diese Abgabe können Sie reduzieren. Durch die Beauftragung von Werkstätten für behinderte Menschen können 50 % auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Das heißt für Sie: Arbeitsleistung in Höhe von
beauftragen und keine Schwerbehindertenausgleichsabgabe mehr bezahlen.
Erleichterungen für kleinere Betriebe bzw. Dienststellen:
Arbeitgeber mit
jahresdurchschnittlich weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen; sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen;
jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen 2 Pflichtplätze besetzen; sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als 2 Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als 1 Pflichtplatz besetzt ist.
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