Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) bieten Arbeitgebern, die offen für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung sind, aber wenig Erfahrung und viele Fragen in diesem Bereich haben, einen kostenlosen und umfassenden Service.

 

Die EAA unterstützen Sie als Arbeitgeber gerne bei all Ihren Fragen.

Als Experten im Bereich Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, bieten wir Ihnen eine einfache und effiziente Lösung für Ihre Anliegen.

Vermeiden Sie aufwändige Recherchen und wenden Sie sich direkt an uns.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung und leiten Sie bei Bedarf an die richtigen Stellen weiter, um eine zeitnahe und unkomplizierte Lösung zu garantieren.

Sparen Sie Zeit und Ärger durch unsere Unterstützung im komplexen und komplizierten Bereich der Zuständigkeits- und Förderstrukturen.

 

Wir bieten eine umfassende Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Arbeitgeber bei der Teilhabe am Arbeitsleben.

Dabei erörtern wir gemeinsam, welche Leistungen infrage kommen und verweisen auf die zuständigen Stellen bei verschiedenen Leistungsträgern, wie Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Renten- und Unfallversicherung oder Integrationsamt.

Für direkte Anfragen stehen Ihnen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Für die Unterstützung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Beschäftigten steht mit den Integrationsfachdiensten (IFD) seit vielen Jahren ein kompetenter Ansprechpartner für Sie zur Verfügung.

Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu den für Ihr Unternehmen zuständigen IFD, mit denen die EAA in engem Austausch stehen.

Schwerbehinderte Auszubildende sind manchmal auf intensive Unterstützung während der Ausbildung angewiesen.
Wir erläutern, welche Leistungen z. B. seitens der Agentur für Arbeit für die Sicherung eines erfolgreichen Ausbildungsverlaufs möglich sind.
Damit wissen Sie als Arbeitgeber, dass Sie mit der Ausbildung eines schwerbehinderten Auszubildenden nicht alleine gelassen werden.

Zu unserem Auftrag gehört es, Arbeitgeber zu unterstützen, wenn es um die Beantragung von Förderleistungen für die Ausbildung oder die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen geht.
Wir erörtern, was bei wem beantragt werden kann und unterstützen Arbeitgeber auf Wunsch bis zur Unterschriftsreife des Antrags.

Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen welche Arbeitgeber bewegen.

Ein schneller Weg, um sich einen Überblick zu verschaffen, ist die Kontaktaufnahme zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA]. Diese wurden eingerichtet, damit sich Arbeitgeber/-innen in allen Fragen und Aufgabenstellungen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung informieren können.

Die Unterstützung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist in Deutschland gut aufgestellt. Die EAA-Fachberater/-innen helfen Ihnen als Lotsen bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. 

Einem schwerbehinderten Menschen kann gekündigt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber nur rechtswirksam kündigen, wenn vorher das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat.

Nur in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses gilt der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX nicht.
Ein absolutes „Kündigungsverbot“ dahingehend, dass Schwerbehinderte überhaupt nicht gekündigt werden können, existiert nicht.

Es gibt in Deutschland verschiedene Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber/-innen, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.

 Auch für schwerbehinderte Menschen direkt gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten, wenn sie am Arbeitsleben teilhaben möchten. Förderleistungen sind immer einzelfallspezifisch.

 Zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen können Arbeitgeber finanzielle Leistungen von den Integrationsämtern und den Agenturen für Arbeit in Anspruch nehmen.

Die Praxis zeigt, dass Menschen mit Behinderung grundsätzlich nicht häufiger krank sind als ihre Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderung.

Wann immer es um die behindertengerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes für Menschen mit Schwerbehinderung geht, ist die EAA´s Ihr Ansprechpartner.

Wir können schnell und unkompliziert einen Termin vereinbaren und Ihre Fragen klären.

Häufig folgt dann ein Ortstermin, um konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Ist eine Lösung gefunden, werden Sie von den Expertinnen und Experten auch bei den Anträgen auf Förderleistungen unterstützt.

Die Hilfe bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes, bei der Inbetriebnahme und der Einarbeitung sind genauso möglich, wie eine begleitende Betreuung.