für Nordthüringen

Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) für Nordthüringen beraten Sie gern

Sie haben Fragen zur Inklusion am Arbeitsplatz?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen alle Arbeitgeber bei Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.

Mit den EAA steht den Unternehmen damit ein professionelles und unabhängiges Angebot zur Verfügung, das Arbeitgeber durch den manchmal unübersichtlichen Förderdschungel lotst.

Gerade im Hinblick auf Fachkräftemangel kann Inklusion Teil der Lösung sein. Schwerbehinderte Menschen sind vielfach leistungsstark, motiviert und gut qualifiziert.

Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“

Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“ – Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung

Angesichts der sich weiter verschlechternden Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Schwerbehinderung legt die Thüringer Landesregierung ein neues Sonderprogramm zur Förderung der beruflichen Teilhabe auf. Ziel ist es, gezielt Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Jugendliche und Erwachsene auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Höhe von 10 Millionen Euro.

m Jahr 2023 sind sowohl die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung als auch ihre Arbeitslosenquote erneut gestiegen. Um dem entgegenzuwirken, hat das Thüringer Sozialministerium gemeinsam mit dem Integrationsamt des Thüringer Landesverwaltungsamtes ein umfassendes Arbeitsmarktprogramm entwickelt. Es richtet sich sowohl an reguläre Arbeitgeber als auch an Inklusionsbetriebe im Sinne des § 215 SGB IX und beinhaltet folgende Eckpunkte:

  • Zielgruppen: Arbeitssuchende Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen.

  • Fördergegenstand: Arbeitgeber erhalten Prämien für die Schaffung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen. Besonders gefördert werden Beschäftigungen für:

    • Übergängerinnen und Übergänger aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder von sog. „anderen Leistungsanbietern“ (§ 60 SGB IX),

    • Menschen mit psychischen Behinderungen,

    • Menschen mit Schwerbehinderung mit einer Erwerbsbiografie geprägt durch Langzeitarbeitslosigkeit.

  • Daneben gibt es zusätzlich Mobilitätszuschüsse (Übernahme von Fahrtkosten, wenn kein ÖPNV zur Verfügung steht) sowie Zuschüsse für energetische Sanierung oder IT-Infrastruktur-Erneuerung für Inklusionsbetriebe

  • Laufzeit: Das Programm startet im Juli 2025 und läuft zunächst über fünf Jahre. Eine Verlängerung bei positiver Resonanz ist möglich.


Das Integrationsamt Suhl übernimmt die Programmabwicklung. Antragsformulare sind online unter https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/sonderprogramm-inklusive-arbeitswelt erhältlich.

Für klein und mittlere Unternehmen bietet die EAA-Nordthüringen ein interessantes Potenzial.

  • Die Berater der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber beraten Arbeitgebende in Ihrer Region.
  • Sie informieren über Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.
  • Die Berater der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber stehen allen Arbeitgebern als Lotse bei Fragen zu Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung.
  • Nicht zuletzt unterstützen die Berater der EAA bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.
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