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Onlineveranstaltung: INCLUCIRCLE

Wir freuen uns, Sie zur Veranstaltung „Inclucircle“ einzuladen, die am 4. Juli 2023 online stattfinden wird. Diese Veranstaltung markiert den Auftakt zu einem inklusiven Wirtschaftstalk für Thüringen und bietet eine Plattform für den Austausch über den Stand des inklusiven Arbeitsmarktes in unserem Bundesland.

Wir sind stolz darauf, Sven Nobereit, den Geschäftsführer Arbeitsmarkt und Sozialpolitik des Verbandes der Wirtschaft Thüringens, als Gastredner für diese Veranstaltung gewonnen zu haben. Herr Nobereit wird über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen des inklusiven Arbeitsmarktes in Thüringen sprechen. Seine Expertise und Erfahrung werden wertvolle Einblicke bieten und den Rahmen für weiterführende Diskussionen schaffen.

Die Veranstaltung beginnt um 8:00 Uhr und wird um 9:00 Uhr beendet sein.. Sie sind herzlich eingeladen, an diesem Event teilzunehmen, um von den Erkenntnissen und Perspektiven zu profitieren, die von Fachleuten, Arbeitgebern und Vertretern aus verschiedenen Bereichen des Arbeitsmarktes geteilt werden.

Um an der Veranstaltung teilzunehmen, können Sie entweder den beigefügten QR-Code scannen oder den folgenden Link verwenden: [HTTPS://t1p.de/inclucircle]. Es ist keine vorherige Anmeldung erforderlich, und der Zugang ist kostenfrei. Die Veranstaltung wird über MS Teams gestreamt, und wir empfehlen Ihnen, die Plattform im Vorfeld zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie reibungslos teilnehmen können.

kyfhäuser nachrichten
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Beratung bei Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber ist da
firmenpresse.de
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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Thüringen
Eichsfelder Nachrichten
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Arbeitgeber stehen seit dem 1. Juli 2022 die "Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)" zur Seite, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. jetzt auch in Nordthüringen...
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nnz-online Nachrichten aus Nordhausen und der Region
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... Die Beratung der Einheitlichen Ansprechstellen ist niedrigschwellig und kostenfrei – ein Anruf oder eine Mail genügen, um die EAA zu erreichen. Auch in der Nordthüringer Region steht den Arbeitgebern eine Ansprechstelle zur Verfügung ...
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.... Die Beratung der Einheitlichen Ansprechstellen ist niedrigschwellig und kostenfrei – ein Anruf oder eine Mail genügen, um die EAA zu erreichen....
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Fotos: Jochen Schneider/VdK
EAA Thüringen präsentiert Unterstützungsangebote auf VdK-Fachtagung in Gotha

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) Thüringen haben auf der Fachtagung des Landesverbandes des VDK Hessen-Thüringen am 28. Februar 2023 in Gotha ihre Arbeit vorgestellt. Die Fachkräfte standen den Teilnehmenden für Fragen zur Verfügung, während Herr Stemmer von der EAA Ostthüringen stellvertretend die Schwerbehindertenvertreter/innen aus ganz Thüringen über die Unterstützungs- und Beratungsangebote für Arbeitgeber informierte.

Die Fachtagung bot eine ideale Plattform für den Austausch und die Vernetzung von Fachleuten und Experten auf dem Gebiet der Inklusion. Die Fachkräfte der EAA Thüringen konnten ihr Netzwerk im Bereich der Inklusion weiter ausbauen.

Die fünf Fachkräfte der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber trafen sich am (26.01.2023) mit ihren Trägern, den Verantwortlichen des Integrationsamtes sowie dem zuständigen Fachministerium im Thüringer Landesverwaltungsamt, um gemeinsam auf das erste halbe Jahr der EAA in Thüringen zurückzublicken.

Die Fachkräfte der EAA sind seit 1. Juli 2022 in Thüringen aktiv. Sie informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie haben die Aufgabe, Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren.

Darüber hinaus diesen sie Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen und unterstützen bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.

Das Beratungsangebot ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Je nach regionaler Zuständigkeit befinden sich die Standorte in Weimar, Suhl, Leinefelde, Unterwellenborn und Gera.

Die genauen Erreichbarkeiten finden Sie auf dieser Webseite: https://www.bih.de/integrationsaemter/aufgaben-und-leistungen/einheitliche-ansprechstellen/

Auftraggeber und damit verantwortlich ist das Integrationsamt Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) führt die Fachaufsicht über das Integrationsamt.

Als Referenten waren neben Vertretern des TLVwA und des TMASGFF auch Martin Weiland, Sonderbeauftragter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, sowie Manfred Otto-Albrecht vom Unternehmensnetzwerk Inklusion aus Hamburg geladen.

Bundesrat beschließt Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Das Gesetz „Inklusiven Arbeitsmarkts“ wurde im Bundesrat am 12.05 gebilligt. Unter anderem sind höhere Ausgleichsabgaben für Arbeitgeber vorgesehen.

Welche Maßnahmen sind geplant?

Höhere Ausgleichsabgabe: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 154 SGB IX). Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe fällig: 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis 5 Prozent, 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis weniger als 3 Prozent und 360 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent. Das Gesetz sieht eine neue vierte Staffel vor: Liegt die Beschäftigungsquote bei 0 Prozent, sind 720 Euro zu zahlen.

Gezielte Verwendung: Die Gelder aus der Ausgleichsabgabe sollen vollständig dafür verwendet werden, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Die Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe nachrangig auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben – insbesondere Werkstätten für behinderte Menschen – zu verwenden, soll gestrichen werden.

Genehmigungsfiktion: Zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren wird eine Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes eingeführt. Anträge gelten künftig als genehmigt, wenn das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen über sie entscheidet.

Aufhebung des Lohnkostenzuschusses beim „Budget für Arbeit“: Die Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit wird aufgehoben. Für Arbeitgeber wird es damit aufgrund des nicht mehr gedeckelten Zuschusses attraktiver, Menschen mit Behinderungen über das Budget für Arbeit einzustellen. Das Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderungen als Alternative zu Leistungen in einer Werkstatt erhalten. Es umfasst einen dauerhaften Zuschuss zu den Lohnkosten.

Zudem unterstützen die EAA´s Arbeitgeber durch Ihre Beratung.
Es gibt alle Möglichkeiten für Arbeitgeber, Unterstützung zu bekommen, um inklusive Arbeitsplätze einzurichten…..