Praxis-Tipp für Arbeitgeber
Ihre Stelle ist vielleicht inklusiv – Ihre Stellenanzeige aber noch nicht
Viele Unternehmen sind offen für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen. Doch oft erkennt man das in der Stellenanzeige nicht.

Schon kleine Änderungen können helfen, mehr geeignete Bewerber zu erreichen und unnötige Hürden im Recruiting abzubauen.
5 einfache Änderungen für eine inklusivere Stellenanzeige
TIPP 01
Nur Anforderungen nennen, die wirklich notwendig sind
Formulierungen wie „körperlich belastbar“, „uneingeschränkt flexibel“ oder „volle Mobilität erforderlich“ stehen oft in Anzeigen – auch wenn sie für die Tätigkeit gar nicht zwingend notwendig sind.
Statt
„Sie müssen körperlich belastbar sein.“
Besser
„Gelegentliches Heben von Gegenständen bis 5 kg gehört zur Tätigkeit.“
So können Bewerber selbst besser einschätzen, ob die Stelle zu ihnen passt.
TIPP 02
Menschen mit Behinderungen ausdrücklich ansprechen
Das bekannte m/w/d sagt noch nichts darüber aus, wie offen ein Unternehmen tatsächlich für Bewerber mit Behinderungen ist. Eine kurze Ergänzung schafft Klarheit:
„Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung sind ausdrücklich willkommen.“
Damit zeigen Sie bereits in der Stellenanzeige, dass unterschiedliche Voraussetzungen kein grundsätzliches Hindernis darstellen.
TIPP 03
Barrierefreiheit sichtbar machen
Ihr Arbeitsplatz ist barrierefrei erreichbar? Dann sollte das auch in der Stellenanzeige stehen.
„Der Arbeitsplatz ist barrierefrei erreichbar.“
- Aufzug vorhanden
- Barrierefreie Räumlichkeiten
- Digitale Vorstellungsgespräche möglich
- Alternative Bewerbungsformen möglich
Was für Ihr Unternehmen selbstverständlich ist, kann für einen Bewerber eine wichtige Information sein.
TIPP 04
Flexible Arbeitsmöglichkeiten benennen
Flexible Arbeitszeiten, Teilzeit oder mobiles Arbeiten können für Bewerber ein entscheidender Faktor sein. Wenn solche Möglichkeiten bestehen, machen Sie sie sichtbar.
„Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle sind nach Absprache möglich.“
„Mobiles Arbeiten ist abhängig vom Aufgabenbereich möglich.“
Wichtig ist lediglich, nichts zu versprechen, was betrieblich nicht umgesetzt werden kann.
TIPP 05
Unterstützung im Bewerbungsverfahren anbieten
Nicht jeder Bewerber kann ein Vorstellungsgespräch unter denselben Bedingungen wahrnehmen. Eine einfache Formulierung kann bereits Hemmschwellen abbauen:
„Wenn Sie für das Bewerbungsverfahren eine Anpassung oder Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.“
Damit zeigen Sie Offenheit, ohne dass Bewerber bereits in der Bewerbung ausführliche Angaben zu einer Behinderung machen müssen.
Vorher / Nachher
✕ So liest man es häufig
„Wir suchen einen belastbaren, flexiblen Mitarbeiter mit Führerschein Klasse B, hoher Einsatzbereitschaft und sicherem Auftreten.“
✓ So könnte es besser aussehen
„Für diese Tätigkeit benötigen Sie einen Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zu gelegentlichen Außenterminen. Flexible Arbeitszeitmodelle sind nach Absprache möglich. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung begrüßen wir ausdrücklich. Benötigen Sie Unterstützung oder eine Anpassung im Bewerbungsverfahren, sprechen Sie uns gerne an.“
Gut zu wissen
Eine inklusive Stellenanzeige bedeutet nicht, Anforderungen abzusenken.
Es geht darum, Anforderungen so zu formulieren, dass sie:
- tatsächlich zur Tätigkeit passen
- konkret beschrieben werden
- niemanden unnötig ausschließen
- Bewerbern eine realistische Einschätzung ermöglichen
Vielleicht ist Ihre Stelle schon inklusiv.Ihre Stellenanzeige zeigt es nur noch nicht.
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels lohnt es sich, den Blick auf die eigene Personalgewinnung zu erweitern. Manchmal entscheidet nicht die Tätigkeit darüber, ob sich jemand bewirbt – sondern die Art, wie die Stelle beschrieben wird.
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