Praxis-Tipp für Arbeitgeber
Förderung bei Neueinstellung? Bitte nicht erst fragen, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist.
Sie möchten einen Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung einstellen? Dann lohnt es sich, mögliche Förderungen frühzeitig zu prüfen.
Der richtige Zeitpunkt zählt
Fördermöglichkeiten klären, bevor die Einstellung oder Anschaffung erfolgt.
Denn bei einigen Leistungen kann der Zeitpunkt entscheidend sein.
Eine häufige Frage in Beratungen
„Der Mitarbeiter hat gestern angefangen – können wir jetzt noch eine Förderung beantragen?“
Dann können Fördermöglichkeiten möglicherweise bereits eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Unser Merksatz
Erst Förderung prüfen – dann handeln.
Deshalb: Förderung möglichst früh prüfen
Noch bevor der Arbeitsvertrag abgeschlossen, eine Beschäftigung aufgenommen oder eine notwendige Ausstattung bestellt wird, sollte geklärt werden:
- Welche Förderung kommt grundsätzlich infrage?
- Welcher Leistungsträger ist zuständig?
- Wann muss der Antrag gestellt werden?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Darf bereits eingestellt oder etwas bestellt werden?
Denn für unterschiedliche Leistungen gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Fördermöglichkeiten im Überblick
Welche Unterstützung kann bei einer Neueinstellung infrage kommen?
Je nach persönlicher Situation des Bewerbers und den Anforderungen des Arbeitsplatzes gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Lohnkosten
Eingliederungszuschuss – Unterstützung bei den Lohnkosten
Wenn bei einem neuen Mitarbeiter zunächst eine längere Einarbeitung notwendig ist und die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Eingliederungszuschuss (EGZ) durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter infrage kommen. Bei Menschen mit Behinderungen kann die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen erweitert werden.
Besonders wichtig:
Die Bundesagentur für Arbeit weist aktuell darauf hin, dass der Antrag auf Eingliederungszuschuss vor Abschluss des Arbeitsvertrages gestellt werden muss.
Deshalb sollte eine mögliche Förderung bereits besprochen werden, sobald eine Einstellung konkret geplant ist – und nicht erst nach dem ersten Arbeitstag.
Ausstattung
Der Arbeitsplatz muss angepasst werden?
Vielleicht passt der Bewerber fachlich hervorragend – benötigt für seine Tätigkeit aber eine besondere Ausstattung. Das kann zum Beispiel betreffen:
- spezielle EDV-Technik
- besondere Eingabegeräte
- einen angepassten Arbeitsplatz
- technische Arbeitshilfen
- Veränderungen am Arbeitsumfeld
- behinderungsbedingt erforderliche Ausstattung
Auch hierfür können je nach Einzelfall finanzielle Leistungen infrage kommen.
Auch hier gilt: Nicht einfach kaufen und anschließend versuchen, die Kosten erstatten zu lassen. Auch das Thüringer Inklusionsamt weist bei seinen Förderleistungen darauf hin, dass finanzielle Leistungen in der Regel nur bewilligt werden können, wenn der Antrag vor Vertragsabschluss, Kauf oder Bestellung gestellt wurde.
Kennenlernen im Betrieb
Erst ausprobieren, dann entscheiden?
Auch eine Probebeschäftigung kann bei Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit sein.
Sie gibt Arbeitgebern und Bewerberinnen oder Bewerbern die Chance, sich im betrieblichen Alltag kennenzulernen und zu prüfen, ob Arbeitsplatz, Aufgaben und Voraussetzungen zusammenpassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können dabei entstehende Kosten durch die Agentur für Arbeit übernommen werden.
Und wer ist eigentlich zuständig?
Genau hier wird es für Arbeitgeber häufig unübersichtlich. Je nach Ausgangssituation können mehrere Leistungen oder Ansprechpartner infrage kommen.
Sie müssen sich durch dieses System nicht alleine durcharbeiten.
Genau dafür gibt es die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber – EAA.
Unser Tipp für Arbeitgeber
Erst Förderung prüfen – dann handeln.
Wenn eine Einstellung eines Menschen mit Behinderung konkret wird, sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Gemeinsam können wir klären:
- Welche Fördermöglichkeiten könnten passen?
- Welche Stelle ist zuständig?
- Was muss vor der Einstellung beantragt werden?
- Welche Unterstützung gibt es für den Arbeitsplatz?
- Welche nächsten Schritte sind sinnvoll?
Kostenfrei · unabhängig · vertraulich
Sie planen eine Neueinstellung in Nordthüringen?
Die EAA Nordthüringen unterstützt Arbeitgeber rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Wir informieren über mögliche Förderungen, helfen bei der Orientierung im Antragsverfahren und stellen bei Bedarf den Kontakt zu den zuständigen Leistungsträgern her.
Lieber einmal zu früh fragen als einen möglichen Förderzeitpunkt verpassen.
