Ausgleichsabgabe - Rechner 2026
Kalkulation basierend auf dem Erhebungsjahr 2025
Kosten je unbesetztem
Pflichtplatz (Monat)
Pflichtplatz (Monat)
0,00 €
Monatliche Gesamtbelastung
0,00 €
Jährliche Gesamtkosten
0,00 €
Pflichtplätze
0
Ist-Besetzung
0
Unbesetzt
0
Ist-Quote
0 %
Soll-Quote
5 %
Status
-
💡 So können Sie die Ausgleichsabgabe reduzieren
Statt die Abgabe zu zahlen, können Sie Ihr Budget sinnvoll investieren:
- Einstellung: Jeder eingestellte schwerbehinderte Mensch verringert die Abgabe direkt.
- Aufträge an Werkstätten (WfbM): Sie können 50% der Arbeitsleistung aus Aufträgen an anerkannte Werkstätten oder Inklusionsbetriebe auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen lassen (§ 223 SGB IX).
- Förderung nutzen: Für technische Arbeitshilfen oder Probebeschäftigungen gibt es umfangreiche Förderungen.
Empfehlung: Kontaktieren Sie Ihre örtliche Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für eine kostenlose Beratung zur Umsetzung.